Die richtige Straße zu Deinem Mietwagen

Darf ich mit dem Mietwagen in ein anderes Land fahren?

Mietwagenfahrten über Ländergrenzen sind generell möglich, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn Du mit Deinem Mietwagen in ein anderes Land fahren möchtest, musst Du dies grundsätzlich immer anmelden und abklären, ob die Fahrt in das entsprechende Land erlaubt ist.

Ob eine Grenzfahrt möglich ist, hängt sowohl vom Fahrzeugtyp, vom Vermieter als auch vom gewählten Land ab. Dabei geht es in erster Linie darum, ob der Versicherungsschutz für den Mietwagen auch im Nachbarland gilt.

Länderübergreifende Fahrten innerhalb Nord- und Westeuropa sind meist kein Problem. Bei Grenzübertritten von West- nach Osteuropa herrschen oft unterschiedliche Versicherungsbedingungen, die eine Grenzfahrt problematisieren.

Auf anderen Kontinenten gelten wieder spezifische Regeln. Innerhalb Nordamerikas, beispielsweise von Kanada in die USA, ist ein Grenzübertritt überwiegend kein Problem. Eine Grenzfahrt nach Mexiko hingegen stellt versicherungstechnisch Probleme dar.

 

Wo finde ich die Information, ob eine Grenzfahrt erlaubt ist?

Diese Information findest Du in den Mietbedingungen unter dem Stichwort „Grenzüberschreitenden Fahrten“ oder „Grenzfahrten“. Da Grenzfahrten häufig im Zuge von Einwegmieten gefragt werden, findet sich die Information auch unter dem Stichwort „Einwegmieten“ oder„Oneways“.

 

Wie melde ich die Grenzfahrt an, sofern diese möglich ist?

Ist die Grenzfahrt in das gewünschte Land möglich, melde diese entweder direkt bei Deiner Online-Buchung via dem Feld „Anmerkungen“ an oder persönlich beim Vermieter bei der Mietwagenannahme.

Bitte beachte, dass Grenzfahrten immer angemeldet werden müssen.

 

Entstehen bei einer Grenzfahrt zusätzliche Gebühren?

Im Zuge einer Grenzfahrt können Dir zusätzliche Kosten entstehen. Diese sind nicht im Mietpreis inbegriffen und müssen vor Ort zusätzlich bezahlt werden. Die Höhe der Gebühren findest Du ebenfalls in den Mietbedingungen.


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